Seit Januar 2014 gibt es eine neue Ausstattungsrichtlinie für KFZ-Verbandkästen.
Gegenüber der Fassung aus dem Jahr 1998 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- ein 14-teiliges Fertigpflasterset wurde aufgenommen
- ein Verbandpäckchen K wurde aufgenommen
- ein Verbandpäckchen M wurden gestrichen
- ein Verbandtuch BR wurde gestrichen
- vier Stück Wundschnellverband DIN 13019-E wurden gestrichen
- zwei Feuchttücher zur Hautreinigung wurden aufgenommen
Und nicht nur im Hinblick auf die Normänderung sollte jeder Auto- und Motorradfahrer seinen Fahrzeug-Verbandkasten prüfen. Denn zahlreiche Inhaltsteile sind zudem mit einem Verfalldatum gekennzeichnet: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb umgehend durch „frische“ ersetzt werden.