Rettungsdienste, Polizei oder Militär sind häufig im Konvoi unterwegs. Doch kaum ein Autofahrer weiß, wie er sich bei einer Begegnung verhalten soll. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Die Bitte las sich dringend: „Könnten Sie mal übers richtige Verhalten gegenüber Fahrzeugkolonnen aufklären?“, schrieb Kevin Wolfgarten an die ADAC Motorwelt. Der Kölner Bereitschaftspolizist, mit seinen Kollegen bei Fußballspielen, Demonstrationen oder Suchaktionen im Einsatz, erlebt es regelmäßig: „Immer wieder drängen sich Autos in unsere Kolonnen, bremsen uns aus, machen uns das Leben schwer.“
Nicht nur der Polizei geht es so. Rettungsdienste, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Bundeswehr – sie alle sind oft im Konvoi unterwegs und klagen über Behinderungen auf dem Weg zum Einsatzort. Grund genug, für uns zu erklären, wie sich Autofahrer im Fall eines nahenden Konvois verhalten sollten.
Woran erkenne ich eine Kolonne? Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen halten sich meist an eine Bundeswehr-Vorschrift: Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, es kann zusätzlich mit gelbem Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein. Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein. Polizei-Konvois verzichten meist auf Flaggen, sind aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.
Welche Rechte hat so ein Verband? Verkehrsrechtlich gilt er als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch: Ein Unterbrechen der Kolonne durch „Reinquetschen“ ist nicht erlaubt.
Wie lang darf eine Kolonne sein? Die StVO legt dies nicht fest, schreibt aber vor, „in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei zu lassen“. Rettungs- und Hilfsdienste beispielsweise bilden bei mehr als 15 Fahrzeugen eine weitere eigenständige Kolonne.
Darf ich eine Kolonne überholen? Ja, aber nur „in einem Rutsch“, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen.
Was gilt an Ein- oder Ausfahrten von Autobahnen? Auch hier darf man sich streng genommen nicht in eine Kolonne quetschen. „Aber natürlich lassen wir jemanden rein, wenn es sonst eng für ihn wird“, sagt Polizist Wolfgarten. „Gut wär’s, wenn derjenige sich dann nicht kilometerweit bei uns häuslich einrichtet.“
Muss ich einer Kolonne im Stau Platz machen? Nur, wenn es sich um Rettungsfahrzeuge handelt, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. In diesem Fall ist idealerweise schon eine Rettungsgasse frei.
Quelle: ADAC e. V.